Schamanisches Arbeiten ersetzt nicht die Dienste eines Arztes oder Heilpraktikers, sondern unterstützt nur die Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Die schamanische Arbeit grenzt sich grundlegend von den Tätigkeiten des Arztes oder Heilpraktikers ab. Es werden weder Diagnosen oder Heilversprechen abgegeben, noch Leiden mit medizinischem Hintergrund bzw. Krankheiten benannt oder behandelt.
Nach dem Bundesverfassungsgericht ist seit März 2004 Geistige Heilung auch für alle nicht dem Ärztestand angehörenden Heiler legalisiert!
"Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden: Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, braucht keine Heilpraktikererlaubnis!"
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